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KB0219: TimeSafe Zeiterfassung: Welche Regeln werden vom System kontrolliert?

Beschreibung

TimeSafe Zeiterfassung kann die meisten Anforderungen des schweizerischen Arbeitszeitgesetzes kontrollieren und entsprechende Auswertungen erstellen.

Die Durchsetzung und Einhaltung des Gesetzes obliegt natürlich dem Arbeitgeber, resp. dem Arbeitnehmer.

Daneben hilft TimeSafe Zeiterfassung bei der Administration der Zeitsalden:

Folgende Regeln werden geprüft:

  • Sollarbeitszeit
    Pro Wochentag kann eine Sollzeit definiert werden. Die Istzeit abzüglich Sollzeit ergibt dann eine Gleitzeit-Saldo Veränderung.
  • Automatische Absenz
    Falls die Sollzeit grösser als 00:00 ist, wird eine Warnung angezeigt, wenn jemand an diesem Tag nicht anwesend war.
  • Automatische Absenz
    Einige Mitarbeiter (z.B. Lernende) sind regelmässig abwesend. Das System kann diesen Mitarbeitern automatisch eine bestimmte Anwesenheit gutschreiben.
  • Blockzeiten
    Es können beliebig viele Blöcke definiert werden, an denen ein Mitarbeiter anwesend sein muss.
  • Sperrzeiten
    Es können beliebig viele Zeitbereiche definiert werden, an denen nicht gearbeitet werden darf. Auf Wunsch kann der Teil, der die Sperrzeit verletzt, korrigiert werden.
  • Zuschläge
    Für einen Tag kann ein globaler prozentualer Zuschlag definiert werden.
    Es ist auch möglich Zuschläge pro Tageszeit zu definieren, z.B. Ab 22:00 10% Zuschlag.
  • Tages-Höchstarbeitszeit
    Es kann definiert werden, wie lange an einem Tag maximal gearbeitet werden darf. Auf Wunsch werden die Überschreitungen automatisch korrigiert.
  • Wochen-Höchstarbeitszeit
    Es kann definiert werden, wie gross die wöchentliche Höchstarbeitszeit ist. Auf Wunsch werden die Überschreitungen automatisch korrigiert.
  • Gleitzeit Begrenzung
    Der Gleitzeit-Saldo kann vom System kontrolliert werden. Überschreitungen können auf Wunsch automatisch korrigiert werden, Unterschreitungen des Minimums erzeugen eine Warnung.
  • Pausen
    Das System kontrolliert auf Wunsch die Einhaltung der Pausen nach Arbeitszeit (z.B. Mind. 30 Minuten ab 7:00h).
    Es können auch Pausen in bestimmten Zeitbereichen (z.B. 11:00 bis 13:30 mind. 30 Minuten) kontrolliert werden.
    Auf Wunsch können die ausgelassenen Pausen vom Gleitzeitsaldo abgezogen werden.

Diese Regeln werden in einem Tages-Arbeitszeitmodell zusammengefasst und können den Mitarbeitern an jedem Wochentag zugewiesen werden.

Die Zuweisung dieser Regeln kann zeitlich gestaffelt werden, so dass Änderungen im Anstellungsverhältnis, Änderungen der Reglemente, interne Versetzungen, Schichtbetrieb, etc. abgebildet werden können.

Kategorien: FAQ